München (dpa). Das Berliner Verwaltungsgericht hat die mögliche Veröffentlichung des Ermittlungsberichts zur BND-Journalisten-Affäre eingeschränkt. Das Gericht verbot dem Bundestag, Teile des so genannten Schäfer-Berichts zu veröffentlichen, in denen es um den »Focus«-Redakteur Josef Hufelschulte geht. Ein Gerichtssprecher bestätigte gestern den Bericht des Magazins. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Antragstellers rechtswidrig. Hierfür fehle eine gesetzliche Grundlage.