Koblenz (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass er für mehr als 100 Tage mit einem zweiten Gefangenen in einer Zelle von nur neuneinhalb Quadratmeter untergebracht war. Die Haftanstalt begründete die Unterbringung mit Umbauarbeiten.