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Gefängnisstrafe für
Sexualstraftäter


Herford (HK/kop). Wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern, beziehungsweise Schutzbefohlenen musste sich der 45-jährige Albert H. (Name geändert) vorm Landgericht Bielefeld verantworten. Der Richter schickte den Herforder gestern für fünf Jahre und fünf Monate hinter Gitter. In seiner Urteilsbegründung sprach der Richter von »schwersten Verbrechen«. Seinem Geständnis zu Folge hatte H. zweimal seine ältere Stieftochter (damals 16 Jahre) und zwei Jahre lang seine damals elfjährige Stieftochter sexuell missbraucht.Lokalteil

Artikel vom 23.05.2006