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Bahn zahlt für den
Polizeieinsatz nicht


Leipzig (dpa). Der Bund bleibt auf den jährlichen Kosten von mehr als 60 Millionen Euro für den Einsatz der Polizei auf Bahnanlagen sitzen. Er hat nach einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Bewachung und Sicherung von Bahnanlagen anfallen. Der Bund hatte für 2002 64 Millionen Euro als Ausgleich für die Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes (BGS), heute Bundespolizei, auf Bahnanlagen gefordert. Az.: BVerwG 6 C 22.04

Artikel vom 19.05.2006