Münster (dpa). Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben vor Gericht gute Erfolgsaussichten. Etwa ein Drittel werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landesozialgerichtspräsidenten, Monika Paulat, gestern in Münster. Bundesweit seien im vergangenen Jahr 50 000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gericht gelandet.