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Hartz IV-Klagen
häufig erfolgreich


Münster (dpa). Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben vor Gericht relativ gute Erfolgsaussichten. Bei etwa einem Drittel der Klagen werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landesozialgerichtspräsidenten, Monika Paulat, gestern in Münster. Bundesweit seien im vergangenen Jahr 50 000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gericht gelandet. Häufig gehe es dabei um die Größe von Wohnungen und Autos, die Anerkennung von Lebenspartnerschaften oder Heizkosten.

Artikel vom 18.05.2006