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Angeklagter kam mit
»blauem Auge« davon

Bewährungsstrafe für Überfall auf Taxifahrer


Bielefeld (hz). Mit dem sprichwörtlichen blauen Auge ist am Freitag ein 19-jähriger Bielefelder vor der 4. Großen Strafkammer davongekommen. Der Auszubildende wurde wegen eines Überfalls auf einen Taxifahrer zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte Thomas K. (Name geändert) dem 31-jährigen Opfer, einem Studenten aus Borchen (Kreis Paderborn), 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Zu dem Überfall war es am 23. Juli vergangenen Jahres in der Paderborner Innenstadt gekommen. Thomas K. und ein ebenfalls aus Bielefeld stammender Komplize hatten sich verabredet, einen Taxifahrer »abzuziehen«. So stieg das kriminelle Duo zum 31-Jährigen ins Auto und dirigierte ihn zu einer Sparkassenfiliale. Dort angekommen, drückte der auf der Rückbank sitzende Komplize dem Fahrer eine Gaspistole ins Genick.
Der 31-Jährige musste außer seiner Fahrerbörse und dem persönlichen Portemonnaie noch die EC-Karte samt Geheimnummer herausrücken. Mit der Geldkarte hob Thomas K. in Paderborn und Bielefeld 365 Euro ab; die Gesamtbeute betrug etwa 800 Euro. Der Taxifahrer wurde auf den dunklen Parkplatz eines Supermarktes dirigiert, wo ihn die Räuber im Kofferraum seines Kombis einsperrten. Der Überfallene konnte sich aber befreien und bei der Taxizentrale Alarm schlagen.
Bei der Strafzumessung hielt die 4. Große Strafkammer dem geständigen Angeklagten zugute, dass die Tat wohl ein einmaliger Ausrutscher gewesen sei. So habe Thomas K., nachdem er von der Polizei überführt worden war, von Anfang an an der Aufklärung des Falles mitgearbeitet und unter anderem seinen Mittäter benannt. Die Kammer unterstellte den 19-Jährigen der Aufsicht eines Bewährungshelfers und ordnete an, dass der junge Bielefelder seine Lehre fortsetzen muss. Außerdem wurde die Zahlung des Schmerzensgeldes an strenge Auflagen gebunden: Sollte Thomas K. mit den zehn Raten zu je 300 Euro in Verzug kommen, kann die Bewährungsstrafe widerrufen werden.

Artikel vom 13.05.2006