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Höchststrafe gefordert

Staatsanwältin sieht »Kannibalen« als Mörder


Frankfurt (Reuters/dpa). Im neu aufgerollten Prozess gegen den »Kannibalen von Rotenburg« hat die Staatsanwaltschaft gestern lebenslange Haft wegen Mordes aus niederen Beweggründen beantragt. Armin Meiwes (44) habe getötet, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Staatsanwältin Annette von Schmiedeberg plädierte zudem dafür, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
»Tötung auf Verlangen« war die Tat hingegen nach Ansicht von Verteidiger Joachim Bremer. Meiwes habe lediglich die Wünsche seines 43 Jahre alten Internet-Bekannten umgesetzt: »Dessen Ziel war es, verspeist zu werden - das beinhaltet den Tod.« Auf Tötung auf Verlangen stehen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Meiwes, der die Tat vom März 2001 gestand, war im ersten Prozess vom Landgericht Kassel wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf, weil Mordmerkmale nicht genügend gewürdigt worden seien. Das neue Urteil soll am Dienstag verkündet werden.

Artikel vom 04.05.2006