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Feiger Mordanschlag auf
Wohltäter im Pfarrhaus

19-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Seine Mildtätigkeit hätte Pastor Volker Ising beinahe das Leben gekostet. Der 42-jährige Geistliche der katholischen Pfarrgemeinde St. Heinrich und Kunigunde wurde Opfer eines brutalen Raubüberfalls.
Der Täter Damian M., inzwischen 19 Jahre.
Das Opfer Pastor Volker Ising (42).

Der Täter war ein damals 18-jähriger Drogensüchtiger. Damian M. brauchte Geld für Kokain. Wegen versuchten Mordes, Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat ihn das Landgericht Paderborn am Donnerstag zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Wenn er die Hälfte verbüßt hat, muss sich der Angeklagte zudem einer Drogentherapie unterziehen.
Pastor Ising hat ein gutes Herz, was sich in Paderborn und Umgebung schnell herumsprach. »Es gehört zu meinem Selbstverständnis als Priester, Bedürftigen die Tür zu öffnen«, sagte das Opfer vor Gericht. Bevor es am 27. November vergangenen Jahres zu der Bluttat kam, hatte sich Damian M. im Schloß Neuhäuser Pfarrhaus schon mehrfach Geld »geliehen«. Der Drogenabhängige erzählte dem Pastor eine rührselige Geschichte und erbettelte in vier Teilbeträgen 157 Euro.
Als er am Tattag, einem Sonntag, kurz nach Mittag erneut an des Pastors Tür klingelte, hatte Ising gerade einen Mitbruder zu Gast. Er vertröstete den Besucher auf später. »Da werden Sie eine Überraschung erleben«, verabschiedete sich Damian M. vieldeutig. Gegen 19 Uhr kam er zurück und trug einen drei Kilo schweren Findling in einer Plastiktüte bei sich.
Während der Gottesmann ihm kurz den Rücken zuwandte, versetzte ihm der Angeklagte mit den Worten »Ich schlage dich tot!« zwei Schläge auf den Hinterkopf, bevor die Tüte riss und der Stein zu Boden kullerte. Mit etwa 700 Euro konnte M. entkommen, Ising erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde, lag fünf Tage im Krankenhaus. Der Täter wurde schnell verhaftet.
»Er hat große Schuld auf sich geladen«, sagte sein Verteidiger Franz Zacharias, während Staatsanwalt Ralf Vetter von einem »hinterlistigen und heimtückischen Überfall aus Habgier« sprach. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt.
»Es ist schon traurig, wenn jemand Gutes tut und dann so überfallen wird«, bemerkte Richter Stefan Schäfer.

Artikel vom 14.04.2006