Luxemburg (dpa). Flugbenzin darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland weiterhin steuerfrei bleiben. Die Deutsche Bahn scheiterte gestern mit einer Klage, mit der sie die steuerliche Gleichbehandlung von Bahn- und Fluggesellschaften erzwingen wollte. Das Luxemburger Gericht entschied, es handele sich bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe, wie die Bahn argumentiert hatte. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass Flug- und Bahngesellschaften unterschiedlich behandelt würden.