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Kosten überprüfen


Nach dem Urteil über eine unrechtmäßige Beteiligung deutscher Entführungsopfer an den Kosten für ihre Befreiung dringen einige der Ex-Sahara-Geiseln auf eine Überprüfung ihrer in Rechnung gestellten Kosten. Werde das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtskräftig, müsse geklärt werden, ob die Kosten zurückerstattet würden, sagte gestern der Detmolder Rainer Bracht, der 2003 zu den 16 entführten deutschen Sahara-Touristen gehörte. Die deutschen Touristen mussten damals bis zu 2301 Euro als Eigenanteil zahlen.

Artikel vom 06.04.2006