Münster (dpa). Die Familie des einstigen »Kalifen von Köln«, Metin Kaplan, hat kein Asylrecht mehr. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Köln nicht zugelassen, die die Asylanerkennung der Ehefrau und der Tochter Kaplans aufheben. Sie hatten 1992 Asylstatus erhalten, weil die Behörden von einer politischen Verfolgung in der Türkei ausgingen.