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Landeskirchenamt: Für die laufendenÊAmtsgeschäfte der Lippischen Landeskirche ist das Landeskirchenamt mit seinem Leitungsorgan, dem Kollegium, zuständig. Das Kollegium besteht aus dem Landessuperintendenten, einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat. Wenn die Synode nicht tagt, übt der Landeskirchenrat stellvertretend die Leitung der Lippischen Landeskirche aus.
© SCHLÄNGER ZEITUNGFolge 729

Artikel vom 24.05.2006