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Bürgerbegehren
»Stadtverwaltung«


Paderborn (WV/ms). Noch müssen die Paderborner auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens betreffend den Neubau einer Stadtverwaltung in Paderborn warten. Gestern wurde am Verwaltungsgericht in Minden erörtert. Der Beschluss soll in etwa zwei Wochen den Parteien zugeschickt werden. Der Rat der Stadt hatte am 25. März 2004 das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Einer der Gründe: Formulierungsfehler. Dagegen haben die Unterzeichnungsberechtigten geklagt. Initiiert worden ist das Bürgerbegehren von der Paderborner SPD. Lokalteil

Artikel vom 28.03.2006