Berlin (dpa). Arbeitnehmern aus acht der zehn neuen EU-Ländern bleibt für drei weitere Jahre der ungehinderte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verwehrt. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Sie verlängert die bestehende Regelung bis 30. April 2009. Dies soll den unkontrollierten Zugang von Wanderarbeitern aus Niedriglohnländern wie Polen und Tschechien verhindern. Ausgenommen bleiben die Bürger Zyperns und Maltas. Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage hält die Bundesregierung die Steuerung des Zugangs von Beschäftigten zum Arbeitsmarkt für notwendig.