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Baumbestand war faul und morsch

Fällaktion an der Schröttinghauser Straße aus Sicherheitsgründen


Babenhausen (jr). Eine Baumfällaktion im Bereich Schröttinghauser/Babenhauser Straße hat jetzt bei Autofahrern und Fußgängern ein großes nachhaltiges Echo ausgelöst. »Musste das sein?«, wird immer wieder gefragt. Offenbar ja, denn die Bäume waren zu einer Gefahr für Hof und Straße geworden.
Die etwa 15 gefällten Eichen, Buchen und Eschen befanden sich auf dem Grundstück des Landwirts Friedrich-Wilhelm Bültmann. Der Baumbestand sei von innen faul und morsch gewesen - das hätte selbst ein Laie erkennen können, berichtete gestern die Schwiegertochter des Landwirts, Olga Bültmann. Zudem sei die Fällaktion in Abstimmung mit dem Forstamt Bielefeld erfolgt.
Forstamtmann Erhard Oehle bestätigte auf WESTFALEN-BLATT-Anfrage, Kenntnis von der Aktion zu haben. Oehle: »Das Forstamt Bielefeld ist zwar für den gefällten Baumbestand nicht zuständig, hat aber gleichwohl den Hofbesitzer auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen.«
Und das heißt im Klartext: Schon in den Jahren zuvor sind insbesondere bei Sturm und Wind Astabgänge zu verzeichnen gewesen. Stets sei das Ganze dann eine Gefahr für Personen oder Gegenstände gewesen. Dies sowohl auf dem Hof als auch auf der nahen Schröttinghauser Straße. Oehle: »Muss da erst ein Mensch von einem herabstürzenden Ast getroffen werden? Vor diesem Hintergrund ist die Baumfällaktion vollkommen angebracht gewesen.«
Die Stadt hat gegen die Aktion keine Handhabe. Gleichwohl bedauert Martin Wörmann, Chef des Umweltamtes, dass der seit Jahren vertraute Anblick auf das kleine Waldstück jetzt verschwunden ist. Er sprach aber die Hoffnung aus, dass dem Kahlschlag nun eine Neuanpflanzung folgen werde. Möglicherweise könnten dafür Wildobstbäume in Frage kommen, weil sich deren Wachstum letztlich in Grenzen hält.
Einig sind sich Oehle und Wörmann, dass es keinen Sinn gehabt hätte, bei zwei oder drei der 15 schwergewichtigen Bäume eine mögliche Sanierung vorzunehmen. Solch eine Lösung hätte die Verkehrssicherungspflicht an dieser Stelle nur noch erschwert. Weil die Bäume aus dem Verband gerissen und dann - freistehend - Wind und Wetter ausgesetzt wären.

Artikel vom 22.03.2006