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Bad Driburg
Schützen-Strafe: In den 1950-er Jahren wurde in Reelsen am Schützenfest-Montag immer ein Schütze im Spritzenhaus gegenüber der Festscheune eingesperrt, der durch besondere Vorkommnisse aufgefallen war. Vor dem Spritzenhaus stand sogar ein Schütze Wache. Nach einer gewissen Zeit konnte sich der »inhaftierte« Schütze dann wieder »freikaufen« und am Festgeschehen teilnehmen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 190

Artikel vom 02.06.2006