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Nachtflüge verboten

Großflughafen Berlin darf gebaut werden


Leipzig/Berlin (Reuters). Der geplante Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) darf gebaut werden - allerdings nur mit einem weitgehenden Nachtflugverbot. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gab gestern nach mehr als zehn Jahren Streit grundsätzlich grünes Licht für das zwei Milliarden Euro teure Bauvorhaben am heutigen Flughafen Berlin-Schönefeld. Der 4. Senat wies die Klagen von Anwohnern und Kommunen unter empörten Zwischenrufen der Betroffenen weitgehend ab. Gleichzeitig verhängte das Gericht strenge Auflagen vor allem für Nachtflüge und Lärmschutz an Gebäuden im Einzugsbereich des Flughafens.
Mit dem Ausbau des ehemaligen DDR-Zentralflughafens Schönefeld soll von Ende 2011 an der drittgrößte deutsche Flughafen entstehen mit einer Kapazität von zunächst 22 Millionen Fluggästen. Der Bau könne planmäßig beginnen, wenn zusätzliche Maßnahmen für den Lärmschutz erfolgten und zwar »in Gestalt eines weitgehenden Nachtflugverbots in der Kernzeit von 0.00 und 5.00 Uhr«, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow. Im wesentlichen sollen in dieser Zeit im Notfall Starts und Landungen zugelassen werden. Darüberhinaus soll von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr nur in Ausnahmefällen Flüge möglich sein.

Artikel vom 17.03.2006