Münster (dpa). Der Beitragszuschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ist nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Münster rechtens. Das Gericht wies den Antrag eines zeugungsunfähigen Mannes ab, der eine Ermäßigung des für Kinderlose um 0,25 Prozent erhöhten Beitragssatzes durchfechten wollte Das Gesetz sehe eine Ermäßigung nicht vor. Az.: S 6 P 136/05