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Ein teurer Spaß
für Radar-Frevler

Russlanddeutsche müssen zahlen

Bielefeld (uko). Fünf junge russischstämmige Männer haben brachial das Recht in die eigenen Hände genommen: Das Quintett hat nach einem Tempoverstoß das Radargerät an der Lageschen Straße (Bundesstraße 66n) mutwillig beschädigt. Ein Jugendrichter des Amtsgerichts verhängte am Freitag drastische Strafen gegen die Übeltäter.

Die Freunde hatten sich in der Nacht zum 27. Juli 2005 zunächst in Oerlinghausen verabredet: Die Bielefelder Wladimir J. (21) und Waldemar G. (20) sowie ihre Bekannten Juri G. (19), Wjatscheslaw D. (19) und Sergej F. (21) aus Bad Essen wollten dort »ein Mädchen besuchen«. An einer Tankstelle tranken die jungen Männer zunächst reichlich Alkohol, dann machte D. mit einer Bekannten eine Spritztour nach Bielefeld.
Auf diesem Weg passierte es: Stadteinwärts passierte der junge Fahrer - er hatte noch den Führerschein auf Probe - den Radarkasten gegen 1 Uhr statt mit dem vorgeschriebenen Tempo 70 mit 94 Stundenkilometern. Nach seiner Rückkehr berichtete D. seinen Kumpanen von dem Mißgeschick. Allgemein wurden Folgen für die Fahrerlaubnis befürchtet.
Auf dem neuerlichen Rückweg nach Bielefeld habe man gegen 3 Uhr an jenem Tempomeßgerät auch angehalten, jedoch nur, weil einem der Freunde infolge des Alkoholgenusses »schlecht war und er sich übergeben mußte«. Amtsrichter Gerd Brüggemann akzeptierte dieses Lügenmärchen nicht, denn: Ein zufällig dort die B 66n passierender Lkw-Fahrer der Spedition Mönkemöller beobachtete, wie sich die Gruppe an dem Starenkasten zu schaffen machte und ihn auch beschädigte.
Fragmente eines Autokennzeichens konnte der aufmerksame Zeuge der Polizei mittteilen. Das Quintett wurde später in der Bielefelder Innenstadt gestellt. Am Radargerät war zumindest die Scheibe eingeschlagen worden, es entstand der Stadt Bielefeld ein Schaden von mindestens 787 Euro - der Schaden durch entgangene Bußgelder noch nicht eingerechnet. Jugendrichter Brüggemann verurteilte am Freitag Sergej T., Waldemar G. und Wjatscheslaw D. zu jeweils 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden; Juri G. wird 500 Euro Geldauflage zahlen müssen, der Bielefelder Wladimir J. erhielt eine Geldstrafe von 1 250 Euro. Zudem werden die Starenkasten-Frevler den Schaden am Radargerät zahlen müssen und obendrein die Gerichtskosten berappen. Eine teurer Spaß, doch schränkte Amtsrichter Gerd Brüggemann ein: »Leider ist das noch viel zu wenig.«

Artikel vom 11.03.2006