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Bayern will
Gesetz verschärfen


Berlin (dpa). Bayern will die nachträgliche Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter erweitern. Künftig sollen auch Tatsachen, die aus Rechtsgründen zum Urteilszeitpunkt nicht berücksichtig wurden, herangezogen werden können. Die Allgemeinheit soll in den Fällen geschützt werden können, wenn sich die besondere Gefährlichkeit eines Straftäters erst im Vollzug herausstellt.

Artikel vom 11.03.2006