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»Düsenjet-Landungen in
Windelsbleiche sind erlaubt«

Luftaufsichtsbehörde bestätigt die Rechtmäßigkeit

Senne (oh). Die Landung eines Düsenjets eines Luftfahrtunternehmens am vergangenen Freitag auf dem Flugplatz Windelsbleiche, sowie der unüberhörbare Start zum Rückflug gut drei Stunden später, sorgte bei Anliegern für Erstaunen.

Da die Bürgerinitiative gegen die Ausweitung des Flugbetriebes am Landeplatz Bielefeld-Windelsbleiche Jet-Starts und -Landungen dort für unzulässig hält, stellte sie eine Anfrage an das Büro von Oberbürgermeister Eberhard David. Die Antwort - »Laut Betriebsgenehmigung dürfen Jets hier starten und landen« - deckt sich mit einer Information der zuständigen Luftaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Münster.
Ulla Lütkehermölle von der Pressestelle der Bezirksregierung bestätigte gegenüber dem WESTFALEN-BLATT, dass das Landen und Starten von Düsenjets auf dem Flugplatz Windelsbleiche nicht ausgeschlossen ist. »Dies bedeutet im Umkehrschluss, es ist erlaubt«, sagt Lütkehermölle. Zwar würden in der Genehmigung der Bezirksregierung von April 2005 die unterschiedlichen »Arten der Luftfahrzeuge, die auf dem Verkehrslandeplatz verkehren dürfen«, detailliert aufgelistet. »Über die Antriebsart steht jedoch kein Wort in der Genehmigung.«
Manfred Schuh und Hans-Joachim Ludwig von der Bürgerinitiative sehen das anders. Sie schreiben in einem Brief, der der Luftaufsichtsbehörde vorliegt: Das haben Senner Bürger anders in Erinnerung. Oberbürgermeister David und Ratsvertreter hätten erklärt, dass sich der Flugbetrieb mit dem Ausbau der Start- und Landebahn nicht verändere und die Regelungen des Mitbenutzervertrages gelobt, der den Anliegern mehr Lärmschutz bieten sollte.
Wer den Flugbetrieb mit Düsenjets vorausgesagt hätte, sei ungläubig belächelt worden. Denn David hatte zugesagt, dass »keine anderen Flugzeugmuster Windelsbleiche nutzen dürfen als bisher«. »Jetzt ist es nicht nur ein anderes Flugzeugmuster, sondern sogar eine andere Flugzeugklasse mit Strahlantrieb«, schreibt Schuh.
Die Bürgerinitiative sieht hier eine Rechtsverletzung des Ratsbeschlusses. Hans-Joachim Ludwig: »Wir erwarten, dass Oberbürgermeister David unverzüglich tätig wird und die Rechtslage des Ratsbeschlusses erfüllt. Auch die Bezirksvertretung Senne und den Rat sehe ich in der Pflicht, zu ihren Versprechungen zu stehen.«

Artikel vom 08.03.2006