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Rentengüter: Von 1890 an ermöglichte der Preußische Staat durch die Einführung von Rentengütern die Neugründung von kleineren bäuerlichen Besitzungen. Nun konnten besitzlose Landarbeiter unkultivierte Heideflächen (Ödland) gegen eine feste Geldrente erwerben. Staatliche Rentenbanken übernahmen die Belastungen und regelten die spätere Ablösung der Hypotheken.
© VERLER ZEITUNGFolge 693

Artikel vom 25.04.2006