22.04.2006
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Spenge
Vermögenshaushalt: Hierin werden alle Ausgaben und Einnahmen veranschlagt, die im Zusammenhang mit Investitionen stehen, wie zum Beispiel der Neu- und Erweiterungsbau von Straßen, Schulen und Gebäuden der Stadt. Auch der Erwerb oder Verkauf von Grundstücken gehört in den Vermögenshaushalt. Eventuelle Überschüsse des Vermögenshaushalts kommen in die Rücklage.
© SPENGER NACHRICHTENFolge 691
Artikel vom 22.04.2006