02.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Rahden
Kirchenstühle II: Wohl gab es in früherer Zeit eigene Kirchenstühle für die Bürger im Rahdener Gotteshaus. Jedoch war es bei Strafe verboten, die Kirchenbänke etwa durch Einritzen des Namens zu kennzeichnen oder irgendwelche Veränderungen an ihnen vorzunehmen. Eigenmächtige Veränderungen müssten auf eigene Kosten wieder beseitigt werden, hieß es in einer Verordnung der Kirche.
© RAHDENER ZEITUNGFolge 724

Artikel vom 02.06.2006