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Steinhagen
Bürgerentscheid: Für den Bürgerentscheid muss die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja oder Nein beantwortbar sein. Bei Mehrheit der gültigen Stimmen oder mindestens 20 Prozent der Wahlbürger erlangt der Entscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses und muss umgesetzt werden. Dasselbe Thema kann frühestens zwei Jahre danach wieder zur Abstimmung gestellt werden.
© WESTFALEN-BLATT Folge 720

Artikel vom 05.04.2006