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Mit Blaulicht und Horn


Fährt ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn bei Rot in eine Kreuzung ein, ist der Querverkehr nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen. Mit diesem Urteil gab das Kammergericht Berlin einem Autofahrer Recht, der in einer solchen Situation mit seinem Wagen auf einen Vordermann geprallt war und für den erlittenen Frontschaden Schadensersatz haben wollte. Allerdings bekam der Unfallfahrer eine Mitschuld und nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. Az: 12 U 50/04

Artikel vom 25.03.2006