Düsseldorf (dpa). In Drogerien bleibt Medikamentenabgabe verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte eine Entscheidung der Stadt Düsseldorf gegen die Drogeriekette »dm«, die für eine holländische Versandapotheke Rezepte angenommen und Medikamente zu günstigeren Preisen als in Apotheken ausgegeben hatte. Medikamente dürfen nur in Apotheken oder per Versandhandel ausgegeben werden, befand das Gericht.