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Sturz auf Wurst: Supermarkt verklagt


Bielefeld (WB/uko). Zum ersten Mal muss ein Gericht in Ostwestfalen den Unfall einer Supermarkt-Kundin auf einer Wurstscheibe klären: Die Krankenversicherung einer 71-jährigen Rentnerin hat vor dem Landgericht Bielefeld jetzt 5548 Euro Schadensersatz eingeklagt.
Zu dem folgenschweren Unfall kam es im Mai 2004 vor der Wursttheke eines Verbrauchermarktes, in dem auch ein Probierstand mit Bockwürsten aufgebaut war. Die Frau schob dort ihren Einkaufswagen entlang, stürzte unvermittelt auf den Boden. Unter dem Schuh des Unfallopfers wurde ein Bockwurstscheibe gefunden. Die Frau lag mehrere Wochen mit einer komplizierten Oberarmfraktur im Krankenhaus.
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld machte nun klar, dass vor Fleischtheken in Supermärkten gleiche Regeln wie vor Obst- oder Gemüseständen gelten: Ordnung und Sauberkeit müssten durch regelmäßige Kontrollen dokumentiert werden. Stürze aufgrund von Salatblättern oder Weintrauben auf dem Boden sind schon häufig höchstrichterlich entschieden worden, ein »Wurstunfall« jedoch noch nie.
Den klagenden Parteien will Kammervorsitzender Jochen Geue, der bisher eine Verkehrssicherungspflicht durch den Supermarkt-Betreiber verletzt sieht, nun einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.Az. 8 O 119/05

Artikel vom 18.02.2006