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Verschmähte Liebe endet vor Gericht

Angeklagter tyrannisiert und beleidigt 22-Jährige mit SMS-Botschaften

Von Reinhard Kehmeier
Löhne/Bad Oeynhausen (LZ). Das hartnäckige Liebeswerben des 22-jährigen Peter G. (Name von der Redaktion geändert) schlug um in drastische Beleidigungen per SMS und in einem Brief. Selbst ein Strafbefehl konnte vor einem halben Jahr den jungen Löhner nicht stoppen. Gestern musste er sich erneut vor Gericht verantworten, wo er wegen seiner ständigen Unterbrechungen des Gerichts ein Ordnungsgeld hinnehmen musste.

Bei der ersten Verhandlung im vergangenen Jahr war dem wütenden jungen Mann bereits eine Geldstrafe von 400 Euro auferlegt worden, die er bisher nicht bezahlte. Gestern wurden zehn Tagessätze über zehn Euro zusätzlich verhängt. Das von Richterin Britta Kurhofer-Lloyd aufgestockte Urteil lautete diesmal über 500 Euro. Neben den Verfahrenskosten muss der Angeklagte auch 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. An einer Haftstraße kam er nur knapp vorbei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie Michael Kohlhaas in Schillers Roman »Die Räuber« sah sich der junge Löhner stets im Recht. Er warf fünf mit seinem Fall befassten Löhner Polizeibeamten unzureichende Ermittlungen vor, ebenso der Richterin, und er bedachte sie allesamt mit Strafanzeigen. Auch hatte der 22-Jährige ans Innenministerium geschrieben und dieses Schreiben dann wieder zurückgezogen.
»Das Innenministerium wartet nicht auf eine Antwort von uns«, klärte Richterin Britta Kurhofer den Angeklagten auf. Der Staatsanwalt riet dem jungen Mann dringend, sich in psychologische Behandlung zu begeben.
Der zornige junge Mann wollte nicht wahrhaben, was der Staatsanwalt in seiner Anklage vorgelesen hatte. Er hatte die Vorwürfe aber schon vor der Polizei eingeräumt, wo ihm vorsorglich auch Fingerabdrücke abgenommen worden waren. In den elektronischen SMS-Nachrichten waren deftigste Beleidigungen gegenüber der 20-jährigen vermeintlichen Freundin ausgesprochen worden, von denen »Schlampe« und »Missgeburt« noch die harmlosesten waren. Auch an Drohungen fehlte es nicht: »Du wirst keine Zukunft mehr haben.«
Peter G. übernahm selbst seine Verteidigung - und fiel dabei immer wieder dem Gericht ins Wort. Er habe auch nette SMS geschrieben, verkannte er die Situation und Aufgabe des Gerichts, das sich mit seinen Drohungen und Beleidigungen befassen musste. »Es ist doch nicht so gemeint gewesen,« beteuerte er immer wieder. Er sei von dritten Personen beleidigt worden, nach einem Autounfall bereits traumatisiert gewesen und jetzt erneut nach dem Tod seines Vaters. Finanzielle staatliche Unterstützung erhalte er seit einem Monat nicht mehr.
Staatsanwaltschaft und die Richterin verzichteten darauf, die Zeugin zu hören. Doch der Angeklagte wollte sie seinerseits befragen. Die 20-jährige Vanessa I. (Name von der Redaktion geändert) erklärte, dass sie nachts nicht mehr schlafen könne und Angst habe, vom Auto aus ins Haus zu gehen. Mehrfach habe G. vor dem Haus gestanden. Beide hatten sich schon vor Jahren in einem Löhner Supermarkt kennen gelernt, wo die junge Fraub seinerzeit an der Kasse jobbte. Jetzt arbeite sie in einem sozialen Jahr. Die SMS hätten auch Liebeserklärungen enthalten. Doch sie wolle nichts von dem Angeklagten wissen.

Artikel vom 08.02.2006