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Verdacht gegen
Arzt ausgeräumt

Narkosemittel nicht verunreinigt

Von Ernst-Wilhelm Pape
Detmold/Herford (WB). Die Staatsanwaltschaft Detmold hat das Strafverfahren gegen einen Narkosearzt einer Gemeinschaftspraxis aus Herford eingestellt.

Der Mediziner war beschuldigt worden, im Dezember 2004 verunreinigtes Narkosemittel verabreicht zu haben. Der Vorfall hatte sich in der Praxis eines Allgemeinarztes in Lemgo ereignet. Die betroffene Patienten musste nach dem Eingriff zur Behandlung ins Klinikum Lemgo eingeliefert werden. Der Anfangsverdacht der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung habe sich nicht erhärtet, sagte Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink dieser Zeitung.
Die Ermittlungen gegen den zweiten Mediziner aus der Gemeinschaftspraxis, einen 51 Jahre alten Facharzt für Anästhesie aus Detmold, dauerten hingegen noch an, sagte der Oberstaatsanwalt. Der 51-Jährige soll am 20. Dezember 2004 in einer Detmolder Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie neun Patienten bei Routineeingriffen verunreinigtes Narkosemittel verabreicht haben. Obwohl der Hersteller aus hygienischen Gründen die einmalige Nutzung der Ampulle vorschreibe, habe der Arzt diese mehrfach benutzt. Ein 17-jähriger Patient wurde dabei lebensgefährlich mit Keimen infiziert. Der Patient ist inzwischen wieder genesen. Fünf weitere Patienten klagten nach der Narkose über Nachwirkungen.
Nach Angaben eines Sachverständigen hat der 17-Jährige als erster der neun Patienten das Narkosemittel erhalten. Erst nach der Behandlung des dritten Patienten sei die Ampulle mit einem anderen Narkosemittel aufgefüllt worden. Die drei zuletzt behandelten Patienten hätten überhaupt keine Beschwerden davon getragen.
Somit ist weiterhin unklar, woher die Verunreinigung resultiert. Bei einer Durchsuchung in der Gemeinschaftspraxis waren auch Ampullen aus der gleichen Charge sichergestellt worden, die am 20. Dezember 2004 benutzt wurden. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass diese unbenutzten Ampullen keimfrei waren.
Der 51 Jahre alte Arzt darf derzeit unter Auflagen weiter praktizieren. Eine endgültige Entscheidung über den beantragten Entzug seiner Zulassung werde vom Verwaltungsgericht Minden gefällt, teilte die Bezirksregierung in Detmold mit. Zunächst müsse das Strafverfahren abgewartet werden.

Artikel vom 06.02.2006