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Heller legt kein Veto ein

Bürgermeister steht hinter Ratsbeschluss


Detmold (SZ). Detmolds Bürgermeister Rainer Heller sieht in Sachen »Einkaufsgalerie Lustgarten« nach dem Wechsel vom Investorduo Dr.Schäfer/Ansorg zur »3C Real Estate AG« keinen Anlass zur Sorge, dass eine Schadensersatzpflicht für die Stadt Detmold entstandensein könne. »Da ein Schadensersatzanspruch nicht zu befürchten ist, sehe ich auch keine Veranlassung, dem Ratsbeschluss zu widersprechen«, schreibt Heller an den Fraktionsvorsitzenden der Detmolder Grünen, Michael Brieden-Segler.
Der grüne Politike hatte zuvor in einem Brief an Heller gefordert, dass der Bürgermeister den Ratsbeschluss vom 26. Januar, der unter anderem das Bürgerbegehren gegen die Planung des Einkaufszentrums aufgehoben hatte, als rechtswidrig beanstande. Mit dem Beitritt des Rates zu dem Bürgerbegehren in zuvor gefassten Beschlüssen, habe sich eine zweijährige Bindungsfrist entfaltet. Innerhalb dieser Frist könne der Rat keinen gegen das Bürgerbegehren gerichteten Beschluss fassen, so Brieden-Segler. Weiter hatte Brieden-Segler angefragt, inwieweit nun Schadensersatzforderungen der bisherigen Verhandlungspartner Schäfer/Ansorg zu befürchten seien. In seiner Antwort hatte Bürgermeister Heller hervorgehoben, dass der aktuelle Ratsbeschluss nur die Zusammenarbeit mit dem neuen Investor und die gemeinsame Erarbeitung eines neuen Planungskonzeptes sowie eines städtebaulichen Vertrages umfasse. Schließlich sei zur Rolle der Dr. Schäfer Projektmanagment GmbH und Co KG im Rat kein Beschluss erfolgt, so dass daraus keine Rechtswidrigkeit hergeleitet werden könne. Es sei zwischen der Stadt und den Planungsbüros von Schäfer und Ansorg außerdem zu keiner vertraglichen Vereinbarung gekommen. Für vertragliche Ansprüche sei daher kein Raum, so Heller.

Artikel vom 04.02.2006