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Beim Finanzamt wird zügig gearbeitet

Bearbeitungszeiten liegen unter Durchschnitt der OFD Münster


Lübbecke (HoG). Seit April vergangenen Jahres haben Finanzämter sowie auch andere Behörden und Gerichte die Möglichkeit, Kontenstammdaten (Nummer eines Kontos oder Depots, Tag der Errichtung und Tag der Auflösung, Namen des Inhabers oder Verfügungsberechtigten sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt und der Name und die Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten) beim Bundesamt für Finanzen in Berlin abzufragen, wenn ein Auskunftsersuchen an den Bürger nicht zum Erfolg geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.
Seitens des Finanzamtes Lübbecke wurden seit der Einführung insgesamt drei Abfragen gestellt, Anfragen von anderen Behörden seien bislang nicht erfolgt, erklärte Irina Peters-Schwiete,Vorsteherin beim Finanzamt Lübbecke, gegenüber der LÜBECKER KREISZEITUNG.
Wie sie weiter berichtete, macht den Mitarbeitern im Finanzamt eine Welle von Einsprüchen wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit von diversen Normen zu schaffen. Im vergangenen Jahr sind fast drei Mal so viel Einsprüche eingegangen, wie im Vorjahr. Diese müssten zwar von den Mitarbeitern der Behörde verwaltet werden, über einen Großteil könne jedoch derzeit nicht entschieden werden, weil die Finanzverwaltung zumindest erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten müsse.
Was die Erledigung der eingehenden Steuererklärungen betrifft, so sind die Beamten bemüht, diese so zügig wie möglich zu bearbeiten. In keinem Fall aber führe eine Demotivation zu einer längeren Wartezeit der Bürger, wie jetzt in verschiedenen Medien publiziert.
Zumindest in 2005 zeichne sich das Finanzamt Lübbecke auch durch die unter dem Durchschnitt der Oberfinanzdirektion Münster liegende kurze Bearbeitungszeit aus. Nicht abzuschätzen sei jedoch derzeit dir auf die Berater zukommende Mehraufwand für die Umsetzung neuer Gesetze, wie beispielsweise des Alterseinkünftegesetzes.

Artikel vom 08.02.2006