03.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Schwimmunterricht Pflicht für Muslime


Düsseldorf (dpa). Muslimische Eltern, die ihre Söhne vom Schwimmunterricht fern halten, können mit einem Bußgeld belegt werden. Das Düsseldorfer Amtsgericht ließ gestern erkennen, dass es ein von der Bezirksregierung verhängte Bußgeld von 250 Euro für zulässig hält. Daraufhin zogen die Eltern ihre Klage zurück. Der Fall gilt als bundesweiter Präzedenzfall. Die Kläger waren bereits im Mai 2005 vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage gescheitert.

Artikel vom 03.02.2006