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Öffentliche Bekanntmachung nach § 32 Abs. 6 AVBGasV über den Wechsel des Gasversorgungsnetzbetreibers
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, die Gas- und Wasserversogung Hiddenhausen GmbH setzt zum Januar 2006 die gesetzlich geforderte Entflechtung zwischen dem Netzbetrieb und der Energiebelieferung um und schafft für ihre Kunden mehr Transparenz. Dabei ist die Funktion des Netzbetriebes des zu der Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH gehörenden Gasversorgungsnetzes mit Januar 2006 auf die Stadtwerke Herford GmbH übergegangen. Dies betrifft das Gasversorgungsnetz der Gemeinde Hiddenhausen. Die Stadtwerke Herford GmbH tritt damit Kraft Gesetzes an Stelle der Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH in die sich aus den Versorgungsverhältnissen nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ergebenen Rechte und Pflichten ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen. Davon betroffen sind insbesondere die Grundstücksbenutzung, das Zutrittsrecht, die Überprüfung der Kundenanlage und die Messeinrichtungen einschließlich Ablesung. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert. Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei dem bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Gas- und Wasserversorgung
Hiddenhausen GmbH
Heidestr. 119,
32120 Hiddenhausen
Stadtwerke Herford GmbH
Werrestraße 103, 32049 Herford
Hiddenhausen, den 4. Februar 2006

Artikel vom 04.02.2006