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Pech beim »Haustürgeschäft«


Paderborn (WV). Einer Frau aus Sande sind am Dienstagnachmittag bei einem sogenannten »Haustürgeschäft« minderwertige Haushaltswaren zu einem deutlich überhöhten Preis verkauft worden. Die 41-Jährige war zunächst misstrauisch und holte eine Nachbarin zu dem Verkaufsgespräch hinzu, die erkannte, dass es sich nicht um Markenqualität handelte. Dennoch kaufte die Frau. Nachdem der Fremde verschwunden war, überprüfte die Tochter der Sanderin die Ware im Internet und stellte fest, dass die Mutter einen vielfach höheren Preis als gerechtfertigt bezahlt hatte.
Die Polizei weist daraufhin, dass dem Verbraucher auch bei Haustürgeschäften ein zweiwöchiges Rückgaberecht ohne Begründung zusteht. Im vorliegenden Fall hatte der vermeintliche Vertreter allerdings eine falsche Kontaktadresse hinterlassen.

Artikel vom 02.02.2006