Von Martin Schrahe In einem neueren Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Navigations-geräte, die ab Werk eingebaut werden, den (lohn-)steuerpflichtigen geldwerten Vorteil bei der Ein-Prozent-Regelung erhöhen. Das Finanzgericht hatte in der Vorinstanz sich zunächst auf die Seite des Steuerpflichtigen gestellt und das Navisystem als steuerbefreite Telekommunikationseinrichtung wie zum Beispiel das Autotelefon behandelt. Die höchsten Finanzrichter in Deutschland sahen das allerdings anders und entschieden, dass Navigationsgeräte in die Dienstwagenbesteuerung einzubeziehen sind.