STADT ENGER Bekanntmachung Der Beschluss vom 31. 1. 2006 über die Erweiterung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 »Bahnhofstraße« und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom 3. 2. 2006 bis einschließlich 9. 2. 2006 im Aushangkasten der Stadt Enger am Rathaus, Bahnhofstr. 44, 32130 Enger, bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Stadt Enger - www.enger.de -. Enger, den 31. Januar 2006 Rieke, Bürgermeister