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Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
(Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes)
Die Ergebnisse der Nachschätzung der Gemeinde Willebadessen,
Gemarkungen Altenheerse, Borlinghausen, Fölsen, Helmern und Niesen
werden in der Zeit vom 03.02.2006 bis 03.03.2006 in den Diensträumen des
Finanzamts Warburgwährend der Sprechstunden   von Mo-Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                      Di 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und für Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse offengelegt sind. Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der
03.04.2006Bei der Einlegung des Einspruchs soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Warburg, den 25.01.2006
Die Vorsteherin des Fianzamts Warburg:
gez. Kronshage

Artikel vom 02.02.2006