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Geld zurück
vom Herz-Kreis


Kreis Gütersloh (WB/dibo). Was der Bundesgerichtshof im November 2005 bereits klar stellte, zeigt sich jetzt immer häufiger in Amtsgerichtsurteilen: Die Spielvereinbarungen der so genannten Herzkreise sind sittenwidrig. Vor dem Amtsgericht in Wiedenbrück einigten sich gestern die Parteien jetzt auf einen Vergleich. Zwei so genannte Geberinnen aus Gütersloh werden mehrere tausend Euro von einer Frau zurück erhalten, die bei dem System einen fünfstelligen Betrag einstreichen konnte. Von dem Geld soll allerdings nichts mehr vorhanden sein. Die arbeitslose Hausbesitzerin aus Rheda-Wiedenbrück wird die Summe »abstottern« müssen und die Gerichtskosten zahlen. Lokalteil

Artikel vom 24.01.2006