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Polizei hilft
Hörgeschädigten


Gütersloh (WB/mdel). Im Notfall »110« zu wählen, ist für hörgeschädigte Menschen nicht möglich. Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich deshalb etwas einfallen lassen. Sie bietet Hörgeschädigten ein Fax-Formular an, mit dem sie in einer Notsituation Polizei, Feuerwehr oder die Rettungsdienste verständigen können. Das Fax geht direkt bei der Leitstelle ein. Ebenfalls per Fax bekommt der Sender dann die Information, dass Hilfe unterwegs ist. Eine weitere Möglichkeit für Hörgeschädigte ist, den Notruf per SMS zu senden.Lokalteil

Artikel vom 21.01.2006