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Diebesbeute
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Köln (dpa). Wer nach einem Wohnungseinbruch die gestohlenen Gegenstände nicht unverzüglich bei Polizei und Versicherung meldet, kann seinen Anspruch auf Ersatz verlieren. Das hat das Kölner Landgericht entschieden. Im vorliegenden Fall war eine Liste mit Gestohlenem im Wert von 14 100 Euro erst drei Wochen nach dem Einbruch eingereicht worden. Die Hausratversicherung hatte daraufhin die Zahlung verweigert und vor Gericht Recht bekommen. Durch das rasche Auflisten der gestohlenen Gegenstände sollen ein schneller Fahndungserfolg der Polizei ermöglicht und ein Aufbauschen des Schadens vermieden werden, begründeten die Kölner Richter ihre Entscheidung.Az.: 24 O 570/03

Artikel vom 20.01.2006