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Kurzarbeitergeld
für Saisonkräfte


Berlin (dpa). Ein neues Kurzarbeitergeld für Saisonkräfte soll in Branchen mit saisonbedingten Arbeitsausfällen künftig für ganzjährige Beschäftigung sorgen. Das Bundeskabinett billigte gestern eine entsprechende Vorlage an die Koalitionsfraktionen, die diese dann ins Parlament einbringen. Die Neuregelung soll zum 1. April in Kraft treten und im kommenden Winter von Dezember bis März erstmals gelten.
Das Konzept knüpft an der Winterbauförderung der Bauwirtschaft an und dehnt sie auf andere Branchen mit saisonbedingten Arbeitsausfällen aus Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Es beträgt bei Arbeitnehmern ohne Kind 60 Prozent, bei mindestens einem Kind 67 Prozent des bisherigen, pauschalierten Netto-Entgelts.

Artikel vom 19.01.2006