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Betreuung: Belege sammeln


München (WB). Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät Eltern, vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten schon jetzt Belege über solche Kosten zu sammeln. Sie wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. »Es gibt keinen Pauschbetrag, deshalb müssen alle Ausgaben nachgewiesen werden«, erklärt Werner Lank, Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern. Insbesondere berufstätige Eltern mit Kindern unter 14 Jahren werden von der Neuregelung profitieren. Auch wenn die endgültige Entscheidung über die Höhe der Absetzbarkeit noch nicht gefallen ist, rät Lank, schon jetzt Nachweise über Betreuung in Kindergärten, Horten, durch Tagesmütter, Kinderpflegerinnen oder Au-Pair-Mädchen zu sammeln.

Artikel vom 21.01.2006