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Herford
Neustadt-Recht: Um 1240 wird das Recht der noch jungen Neustadt aufgezeichnet. Darin wird unter anderem festgelegt, dass kein Kirchenhöriger ohne Erlaubnis der Äbtissin Bürger Herfords werden darf, dass beim Verkauf eines Hauses je 18 Pfennige an den Kölner Erzbischof und die Äbtissin zu zahlen sind und dass beide Würdenträger Richter und Ratsherren der Neustadt bestimmen dürfen.
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Artikel vom 19.04.2006