12.04.2006
Artikelansicht
Herford
Velociped-Ordnung: Anfang 1887 erließ die Polizei aufgrund verstärkten Velociped-Verkehrs eine neue Verordnung: Jeder Radler musste eine Glocke oder Pfeife bei sich tragen, um sich bemerkbar machen zu können. Bei Dunkelheit musste am Zweirad eine Laterne entzündet werden. Beim Überholen von Fuhrwerken musste er absteigen, »wenn die Befürchtung vorliegt, dass die Pferde unruhig werden«.
© HERFORDER KREISBLATTFolge 732
Artikel vom 12.04.2006