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Hauptbelastungszeugin
zieht die Aussage zurück

Verfahren gegen mutmaßlichen Heroin-Dealer stockt

Bielefeld (uko). Das Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Heroindealer vor dem Landgericht steht unter keinem guten Stern. War der Auftakt gestern noch von der »Hinhaltetaktik« der Veteidigung geprägt, so sagte am Nachmittag die Hauptbelastungszeugin gar nicht erst aus.

Von Anfang Mai bis Ende Juni 2005 soll der 55-jährige Gerd L. mit dem Rauschgift gehandelt haben. Auf die Spur des mutmaßlichen Dealers kamen die Drogenfahnder nach vorherigen Ermittlungen der Krimnalpolizei in Münster. Dort sind inzwischen sieben Personen angeklagt, mit Heroin gehandelt zu haben.
Umfangreiche Telefonüberwachungen dieser Szene sollen direkt zu dem 55-jährigen Bielefelder führen. Er soll in 20 Fällen jeweils 40 Gramm Heroin abgenommen haben. Das Rauschgift soll der Mann zum Teil selbst konsumiert, einen Großteil soll er weiterverkauft haben. Dabei soll er sich an der Meller Straße und an der Sudbrackstraße bewegt haben, wie gestern auch Zeugen vor der 4. Strafkammer des Landgerichts erklärten.
Der Angeklagte Gerd L. schwieg sich bereits im Dezember 2005 zum Auftakt des Prozesses gegen ihn aus. Gestern, beim Neuanfang in anderer Besetzung der Richterbank, blieb L. bei seiner Haltung.
Weil sein Osnabrücker Verteidiger bisher ausschließlich Ermittlungen, Anklageerhebung und Zuständigkeit des Gerichts gerügt hatte, war im Verfahren nun der Bielefelder Rechtsanwalt Roland Lange als Sicherungsverteidiger beigeordnet worden. Diese Tatsache nahm der Osnabrücker Rechtsanwalt zum Anlaß, auf Differenzen in der Verteidigungsstrategie hinzuweisen und auf Aussetzung oder Unterbrechung des Verfahrens zu pochen.
Vergeblich: Die Strafkammer begann gestern mit den Zeugenaussagen, die allerdings weitgehend unergiebig blieben. Besonders die Hauptbelastungszeugin machte plötzlich von ihren Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen die 24-jährige Frau war ebenfalls ermittelt worden. Kurz vor ihrer Aussage hatte aber die Staatsanwältin die Einstellung dieses Verfahrens erklärt.
Nun soll der Zeugin eine Rechtsanwältin beigeordnet werden, die der Frau die Konsequenzen - die mögliche Wiederaufnahme ihres Verfahrens - deutlich machen soll.

Artikel vom 06.01.2006