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Absetzbarkeit von
Handwerkskosten


Berlin (Reuters). Finanzminister Peer Steinbrück und Vizekanzler Franz Müntefering haben sich auf die Regelungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten geeinigt. Rückwirkend zu Beginn 2006 dürfen pro Jahr 20 Prozent der Arbeitsleistungen von der Steuer abgesetzt werden, maximal aber 600 Euro. Dabei können Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht werden, unabhängig davon ob sie der Eigentümer oder der Mieter trägt.

Artikel vom 06.01.2006