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Folter-Aussagen kein Beweismittel


Berlin (dpa). Die Bundesregierung hat klargestellt, dass von Sicherheitsdiensten im Ausland unter Folteranwendung gewonnene Aussagen oder Erkenntnisse hierzulande keine Beweismittel in Strafprozessen sein dürfen. Das absolute Folterverbot sei in der deutschen Rechtsordnung »fundamental verankert« und daher zwingende Vorgabe für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. So lautet die Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion.

Artikel vom 06.01.2006