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Neues Gesetz zum
Schutz der Bürger


Berlin (dpa). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein neues Gesetz zum Schutz der Menschen vor Überwachung gefordert. Inzwischen sei es möglich, die Bürger weitgehend und auch im Alltag zu überwachen. »Das Datenschutzgesetz muss dieser Entwicklung angepasst werden.« So werde man in diesem Gesetz unterscheiden müssen zwischen zielgerichteter Datensammlung etwa bei Ausstellung eines Kfz-Scheins und der ungezielten Datenerhebung, etwa durch Funkchips oder das Mobiltelefon. Mit ungezielt erhobenen Daten müsse man viel sorgfältiger umgehen.

Artikel vom 07.01.2006